| Das Programm für studentische Mitglieder wurde am 1. Juli 2007 ins Leben gerufen. Es läuft unbegrenzt und wurde als Teil der Satzung von Lions Clubs International verabschiedet.
Wer hat Anspruch auf den reduzierten Beitragssatz für studentische Mitglieder?
Anspruchsberechtigt sind Studenten, die bei einer höheren Bildungseinrichtung eingeschrieben und zwischen 18 (es gilt die gesetzliche Volljährigkeit des jeweiligen Landes, in dem sich der ständige Wohnsitz befindet) und 30 Jahre alt sind. Die studentischen Mitglieder müssen einen Nachweis über ihr Alter und eine Studienbescheinigung vorlegen.
Gilt die Regelung auch für Studenten, die Mitglied eines Universitätsclubs sind?
Ja. Studenten, die Universitätsclubs angehören, können sowohl den ermäßigten Beitragssatz als auch die verlängerte Anpassungsfrist in Anspruch nehmen. Für Studenten, die keinem Lions-Club an einer Universität angehören, gilt die verlängerte Anpassungsfrist nicht.
Gilt der reduzierte Beitragssatz auch für Mitglieder traditioneller Lions-Clubs?
Ja. Die reduzierten Beitragssätze gelten grundsätzlich für alle Studenten, die Mitglied in Lions-Clubs sind.
Müssen studentische Mitglieder zum Zeitpunkt der Gründung eine Gebühr bezahlen?
Ja. Bei neu gegründeten Campus-Clubs oder Clubs mit einem Großteil studentischer Mitglieder muss jedes zum Programm für studentische Mitglieder berechtigte Gründungsmitglied eine internationale Jahresgebühr zum Studententarif (19,50 US-Dollar) im Voraus entrichten. Diese Beiträge sind mit dem Gründungsantrag zu entrichten.
Haben Studenten, die älter als 30 Jahre sind, immer noch Anspruch auf die Beitritts-/Gründungsgebühr in Höhe von 10 US-Dollar?
Ja. Studenten über 30, die eingeladen sind, Mitglied eines Lions-Clubs an einem College oder einer Universität zu werden, zahlen mit Ausfüllen des Formulars Sonder-Beitritts-/Gründungsgebühr für College- und Universitätsstudenten eine Beitritts-/Gründungsgebühr in Höhe von 10 US-Dollar.
Inwiefern können traditionelle Lions-Clubs von dem Programm profitieren?
Das Programm für studentische Mitglieder bietet Lions-Clubs vor allem die Möglichkeit, diese wertvollen jungen Führungskräfte von morgen für ihre Arbeit zu gewinnen und entsprechend willkommen zu heißen. Wenn Studenten sich den Lions anschließen, profitiert die Organisation von dem frischen Wind und den neuen Projektideen dieser jungen Menschen und ganz allgemein von der Unterstützung bei lokalen oder internationalen Projekten. Von dem Programm geht ein Impuls zur Mitgliederwerbung, zur Rekrutierung vor allem junger Führungspersönlichkeiten und zu deren Einbeziehung in zentrale Projekte aus.
Vorgehensweise beim Zertifizieren studentischer Mitglieder
Die Clubsekretäre können die Zertifizierung von Studenten entweder online mit dem elektronischen monatlichen Mitgliedschaftsbericht (WMMR) vornehmen oder das ausgefüllte Bescheinigungsformular für Studentenmitglieder und graduierte Leos (Leo-zu-Leo-Übertrittsprogramm) auf dem Postweg zusammen mit dem monatlichen Mitgliedschaftsbericht (MMR) einsenden. Wenn ein Student zertifiziert ist, ist eine erneute Zertifizierung nur bei Änderung der Anschrift oder des Mitgliedschaftsstatus notwendig. Die Zertifizierung anspruchsberechtigter Mitglieder erfolgt zu den halbjährlichen Abrechnungsterminen am 31. Mai und 30. November.
Versand per Post:
Bei Einsendungen auf dem Postweg müssen die Clubsekretäre das ausgedruckte und entsprechend ausgefüllte Bescheinigungsformular für Studentenmitglieder und graduierte Leos (Leo-zu-Leo-Übertrittsprogramm) zusammen mit dem monatlichen Mitgliedschaftsbericht einreichen, in dem das anspruchsberechtigte Mitglied gemeldet wird. Zum Anzeigen der detaillierten Hinweise kann das Formular heruntergeladen werden.
Online-Versand der WMMR-Berichte:
Clubsekretäre, die für die Zertifizierung die elektronische Form wählen, müssen in dem WMMR-Formular die Kategorie „Student Member“ (Studentisches Mitglied) auswählen und die entsprechenden Felder zur Bestätigung des Studentenstatus ausfüllen.
Vorhandene Lions-Clubs an Universitäten:
Um das Programm schnell realisieren zu können, haben alle bestehenden Lions-Clubs an Universitäten die Beitragssätze für studentische Mitglieder für den halbjährlichen Abrechnungstermin im Juli 2007 erhalten. Die Sekretäre müssen das Bescheinigungsformular für Studentenmitglieder und graduierte Leos (Leo-zu-Leo-Übertrittsprogramm) einreichen oder die studentischen Mitglieder bis zum 30. November 2007 über den monatlichen Mitgliedschaftsbericht zertifizieren, damit der ermäßigte internationale Beitragssatz auch für den halbjährlichen Abrechnungszeitraum vom 1. Januar 2008 geltend gemacht werden kann.
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